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Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten

Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten

Allgemeines
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
 1. Einbindung
 2. Werbung mit Newslettern
 3. Einsatz von Google Analytics
 4. Handlungsanleitung für die Einbindung des Bewertungssystems von Trustpilot (Trustpilot A/S,  https://de.trustpilot.com) auf Ihrer Online-Präsenz
 5. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
 6. Einbindung von Youtube-Videos
 7. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der  Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
 1. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an den Paketdienstleister DHL zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung
I. Achtung bei Werbung mit Garantien!
J. Muster für Garantiebedingungen
 1. Einführung
 2. Garantiebedingung

Allgemeines

Achten Sie bitte darauf, die Rechtstexte stets vollständig einzusetzen und nichts auszulassen. Setzen Sie möglichst nichts, und auch nicht ohne Beratung, hinzu.

Wenn Sie einzelne Teile auslassen, selbst hinzufügen oder abändern, übernimmt Protected Shops keine Haftung für Ihnen hieraus evtl. entstehende Schäden.

A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission

Wie Sie hier bereits nachlesen konnten, müssen Sie seit dem 09.01.2016 einen Link auf die Onlinestreitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission bereithalten.


Der Link muss anklickbar sein.
Wie das zu realisieren ist, kann sich von Shopsystem zu Shopsystem unterscheiden.
Daher können wir hier keine technische Anleitung geben.

Der normale HTML-Befehl würde lauten:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen




Diese AGB mit Kundeninformationen sind ausschließlich für Ihren eigenen Online-Shop (Webshop)  erstellt und konzipiert. Sie dürfen nur für Verträge über Warenlieferungen verwendet werden.
Diese  AGB mit Kundeninformationen sind  nicht für Verträge über Dienstleistungen (wie etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) anwendbar!
Sie dürfen auch dürfen nicht für Internetplattformen wie eBay, Amazon oder sonstige Plattformen genutzt werden, da hier sonst erhebliche Abmahngefahr besteht.

Sie müssen diese AGB mit Kundeninformationen Ihren Kunden zwingend zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) zukommen lassen.
Dies kann am besten in der Erstkontaktmail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, passieren.
 Eine Übersendung in der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) kann zusätzlich geschehen.
Die AGB mit Kundeninformationen sollten im Online-Shop unter einem eigenen Link "AGB & Kundeninformation" eingepflegt werden. 

 Prüfen Sie der Veröffentlichung dieser AGB mit Kundeninformationen ob sie evtl. einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein

1. Einbindung

Bitte pflegen Sie die Datenschutzerklärung unter einen eigenen Link "Datenschutzerklärung" ein.

2. Werbung mit Newslettern

 Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (= Anmeldung des Kunden zum Newsletter)

Beachten Sie, dass es für eine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters nicht ausreicht, Ihrem Kunden diese Datenschutzerklärung nur zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde muss an einer Stelle ausdrücklich erklären, dass er mit der Nutzung seiner E-Mailadresse für solche Zwecke einverstanden ist. 

Meistens geschieht das durch eine Checkbox, die im Bestellprozess oder separat eingebunden ist.
Aus dem Erklärungstext muss hervorgehen, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Einwilligung konkret erfasst.

Sie können dafür folgenden Satz verwenden:

"Bitte senden Sie mir gemäß Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig (jederzeit widerruflich) Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zu: [AUFZÄHLUNG DER VON IHNEN VERTRIEBENEN WARENGRUPPEN]"

Bitte beachten Sie , dass nur die "Double Opt-In"-Methode im rechtlichen Sinne geeignet ist, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen. Übersenden Sie Newsletter nur nachdem Ihr Kunde das Double-Opt-in bestätigt hat!


2.1. Sie können auch einen Newsletter ohne die ausdrückliche Einwilligung Ihres Kunden verschicken.
Eine solche ausdrückliche Einwilligung zur Newsletterübersendung ist nämlich nur dann nicht erforderlich, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie die E-Mailadresse Ihres Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und
  • Sie diese E-Mailadresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden und
  • der Kunde dieser Verwendung nicht widersprochen hat und
  • der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.


Wir empfehlen ferner, gut lesbar im Bestellprozess folgenden Text einzubinden:

"Wir nutzen Ihre E-Mailadresse neben der Abwicklung Ihrer Bestellung zur Übersendung von Informationen über eigene ähnliche Waren/(Dienstleistungen). Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sollten Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: « Bitte fügen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein » oder klicken Sie auf den Link « bitte fügen Sie den Namen des Links ein, z.B. "Abbestellen" » am Ende des Newsletters "

Ihr Kunde muss auch in jeder Email über diese Möglichkeit der Abmeldung informiert werden!

Da die Abgrenzung von "ähnlichen" Waren oft sehr schwierig ist und verschwimmt, empfehlen wir grundsätzlich nur den Newsletterversand nach Einwilligung.

3. Einsatz von Google Analytics

Verwenden Sie Google Analytics unbedingt mit der "_anonymizeIP()"-Code-Funktion.
Näheres dazu:
https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

Wenn Sie einen funktionerenden Opt-Out-Cookie erstellen wollen, muss mittels eines spezifischen Java-Script-Codes ein Mechanismus implementiert werden, welcher die Datenerhebung bei Aktivierung eines Opt-Out-Cookies verhindert.

Dieser Java-Script-Code muss stets vor dem eigentlichen Analytics-Code in den Quellcode der jeweiligen Website eingebunden werden.

- Das Script lautet wie folgt:


- Hinweis:
Ersetzen Sie  'UA-XXXXXX-Y’  mit Ihrem, von Google individuell vergebenen Tracking-Code.
Google hält ebenfalls eine Anleitung zur programmgesteuerten Unterbindung des Trackings über den Link https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable
bereit.

Das Script muss auf jeder (!) Seite eingebettet werden, auf der ein "Google Analytics"-Tracking-Code implementiert ist.

Verwenden Sie Google Analytics, müssen Sie eine Datenverarbeitungsbedingung mit Google abschließen:

https://support.google.com/analytics/answer/3379636


Hinweis: Bewahren Sie zu Beweiszwecken unbedingt eine Kopie des Vertrages auf.

4. Handlungsanleitung für die Einbindung des Bewertungssystems von Trustpilot (Trustpilot A/S,  https://de.trustpilot.com) auf Ihrer Online-Präsenz

Hinweis
Die Bewertungsanfrage per E-Mail stellt Werbung dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn Sie sich die diesbezügliche ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt haben.Dementsprechend "müssen Sie" Im Rahmen des Bestellvorgangs eine Einwilligung des Kunden in die Übersendung der Bewertungsanfrage einholen. Diese Einwilligung des Kunden kann durch den nachstehenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In-Checkbox ausdrücklich bestätigt:

"[   ] Ich möchte den Einkauf später bewerten und einmalig per E-Mail an die Abgabe einer Bewertung für die Bewertungsplattform Trustpilot erinnert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen."

Hinweis: Die Check-Box darf nicht vorangecheckt sein!
Wahlweise können Sie diese Einwilligung auch auf einer nach der Bestellabgabe durch den Kunden nachgelagerten Seite platzieren, allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Kunden einer solchen, nach der Bestellung angezeigten Internetseite, nur noch wenig Aufmerksamkeit schenken werden!ACHTUNG: Wenn ein Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Übersendung einer Bewertungsanfrage nicht erteilt, dürfen Sie diesem auf keinen Fall eine Bewertungsanfrage übersenden bzw. übersenden lassen, es droht Ihnen in diesem Fall eine Abmahnung wegen unerwünschter Werbe-Nachrichten (Spam)!

5. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")

Da beim Einsatz der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Nutzerdaten von externen Webseiten mit Facebook-Nutzerprofildaten gekoppelt werden, ist vor dem Laden des entsprechenden Codes des "Facebook-Pixels" auf Ihrer Seite die Einholung einer Nutzereinwilligung erforderlich!

Zu beachten ist also, dass Nutzer über die Anwendung des Conversion Tracking belehrt werden und dieser zustimmen müssen, noch bevor ein entsprechender Tracking Code eingesetzt wird.

Das setzt entweder voraus, dass der Code dynamisch nachgeladen wird oder ein Seitenreload erfolgt. Wir empfehlen, die Belehrung und Einwilligungsanfrage durch ein entsprechendes Pop-Up oder Banner auf der Anbieterseite zu integrieren, das nach erfolgter Zustimmung des Nutzers dynamisch nachgeladen wird oder einen Seiten-Reload initiiert und den Cookie erst dann ausführt.

Dem Ausdrücklichkeitserfordernis der Einwilligung kann über einen "Einwilligungsbutton" im Rahmen des Pop-Ups bzw. Banners Rechnung getragen werden.

Wichtig ist, dass der Nutzer im Rahmen seiner Einwilligungserklärung über das konkrete Verfahren des Conversion Tracking belehrt werden muss. Dabei ist es möglich, die Belehrung entweder in das Pop-Up bzw. Banner zu integrieren oder aber in die Datenschutzerklärung aufzunehmen, auf welche dann wiederum im Pop-Up bzw. Banner verwiesen werden muss.

Unserer Meinung nach erscheint der Verweis auf die Datenschutzerklärung vorzugswürdig, da eine vollständige Belehrung die Dimensionen des Pop-Up-Fensters bzw. Banners unnötig ausdehnen würde und zudem geeignet ist, den Nutzer durch einen Überschuss an Text und Informationen zu verwirren.
Wir empfehlen, das Pop-Up bzw. den Banner wie folgt zu gestalten:

"Auf dieser Website wird das Facebook-Pixel von Facebook für statistische Zwecke verwendet. Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Facebook aufgenommen und verbessert werden können. Über Ihr Einverständnis hiermit würden wir uns sehr freuen.Informationen zum "Facebook-Pixel", zu Cookies und dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [-> Link auf die eigene Datenschutzerklärung]."

Innerhalb des Pop-Ups bzw. Banners ist unterhalb des vorgenannten Textes dann zusätzlich die Schaltfläche

"Ich bin mit der Verwendung des Facebook-Pixels einverstanden"

einzufügen.

6. Einbindung von Youtube-Videos

Hinweis:
Wir empfehlen die Nutzung der Youtube-Einbettungsfunktion ausschließlich im sog. erweiterten Datenschutzmodus!

Im sog. erweiterten Datenschutzmodus werden in Bezug auf Youtube-Videos derartige Framing-Codes erzeugt, die - nach Angabe von Youtube selbst - eine Cookie-Aktvität und die dadurch initiierte Datenerhebung erst an eine Nutzung der Wiedergabefunktion des Videos selbst knüpfen. Hierdurch wird bewirkt, dass eine Datensammlung durch eine bloße Nutzung der Website mit (von Youtube-Videos) geframten Inhalten unterbunden wird. Vor diesem Hintergrund werden die Bedenken in Bezug auf eine datenschutzrechtlich konforme Nutzung von Youtube-Videos in der eigenen Präsenz zumindest reduziert.

Erstellung eines Einbettungslinks im erweiterten Datenschutzmodus: 

1.) Um den Einbettungslink auf Basis des erweiterten Datenschutzmodus zu erzeugen, ist zunächst unterhalb des gewünschten Videos auf Youtube ein Klick auf "Teilen" und sodann auf "Einbetten" erforderlich.

2.) Anstatt nun aber den angezeigten Link zu kopieren, ist unterhalb des Codes das Feld mit der Bezeichnung "Mehr anzeigen" auszuwählen.

3.) Im Folgenden wird ein Fenster mit weiteren Optionen ausgerollt, von denen am unteren Rand die mit dem Titel "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" durch Häkchensetzung auszuwählen ist. Sodann wandelt sich die im ursprünglichen HTML-Code angezeigte Website www.youtube.com in die URL www.youtube-nocookie.com. 

Die Übernahme dieses Links stellt sicher, dass Cookies erst bei Wiedergabe des eingebetteten Videos durch den Nutzer gesetzt werden.

7. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken

Sollten Sie zu Werbe-, Tracking- und Analysezwecken Cookies verwenden, so muss der Seitenbesucher zu Beginn des Seitenaufrufs über einen gut sichtbaren Banner/Balken am oberen oder unteren Rand der Webseite auf die Verwendung von Cookies durch die Webseite hingewiesen und darüber informiert werden, dass der Betreiber der Webseite von der Zustimmung des Nutzers ausgeht, wenn er die Nutzung der Webseite daraufhin fortsetzt.

"Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen.

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit"

Die Passage "Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit" muss sodann mit der Datenschutzerklärung verlinkt sein.

D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. 

Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung für Verträge mit folgenden Inhalten nicht geeignet:

• Verträge über den Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
• Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen)
• Verträge über die Lieferung von Wasser, Strom, Gas (nach nicht begrenztem Volumen bzw. nicht begrenzter Menge) oder Fernwärme
• Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
• Abonnement-Verträge
• Kauf auf Probe im Sinne des § 454 BGB.

Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).

Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser Widerrufsblehrung sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!  

E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten

Für die von Ihnen angegebenen Zahlarten sind keine besonderen Handlungen notwendig

F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen

Sie sind verpflichtet, den Verbraucher über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist zu informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann.
Hierzu empfehlen wir folgendes Vorgehen:


1. Bitte geben Sie beide jedem Artikel die jeweilige Lieferfrist für einen Versand innerhalb Deutschlands an und versehen diese mit einem Sternchen.
Beispiele:

Lieferzeit 3-5 Tage*
oder
Lieferzeit höchstens 5 Tage*
oder
Lieferzeit bis zu 5 Tage* 
Wenn Sie auch einen Expressversand anbieten, weisen Sie die geänderten Lieferzeiten aus
Beispiel:
Lieferzeit: Standard höchstens 5 Tage, Express in 1 Tag*

2. Fügen Sie in den Footer jeder Angebotsseite eine Auflösung des Sternchenhinweises ein. Hier stellen Sie klar, für welche Länder die angegebenen Lieferzeiten gelten, und verlinken auf die neue Seite für Lieferfristen
Beispiel:
"Für Lieferungen nach Deutschland. Die Lieferzeiten für andere Länder und die Informationen zur Berechnung des Liefertermins finden Sie hier

3.  Weisen Sie in einer eigenen Informationsseite die maximalen zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf.
Am sinnvollsten ist eine Tabelle, auf der Sie die zusätzliche Lieferzeit, die bei anderen Ländern anfällt hinweisen. Geben Sie im Zweifelsfall lieber einen zu langen als zu kurzen Zeitraum an.

Beispiel:
Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                           |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                 |       2
Schweiz                     |       3
Italien                         |       5
usw.

4. 
Bei Bestellungen mehrerer Artikel kommt es darauf an, ob Sie die Artikel je nach Verfügbarkeit entweder in einer gemeinsamen Sendung oder auch in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden. 

Beispiel:
Gemeinsame Sendung:
Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                          |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                |       2
Schweiz                    |       3
Italien                        |       5
usw.
Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.

Teillieferung (ohne zusätzliche Versandkosten):

Information zu den Lieferzeiten 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen.
Land                           |            Zusätzliche maximale Dauer in Tagen
Österreich                |       2
Schweiz                     |       3
Italien                         |       5
usw.

Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Teilsendungen, für die die beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeiten gelten. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.

5. Anschließend hängen Sie bitte folgende Erklärung zur Berechnung des (spätesten) Liefertermins an:

Information zur Berechnung des Liefertermins

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

oder, falls von Ihrem Versandunternehmen auch Samstags zugestellt wird:

Information zur Berechnung des Liefertermins

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.



G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der  Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:

1. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an den Paketdienstleister DHL zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:

Änderung im Rahmen des Shop-Bestellvorgangs:

Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse nur dann an einen Dritten (hier DHL) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!
Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.

- Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check-Box) ein:

" [ ] Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse bzw. meine Telefonnummer an
 an DHL (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn) weitergegeben wird, damit DHL vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail oder Telefon 
Kontakt mit mir aufnehmen bzw. Statusinformationen zur Sendungszustellung übermitteln kann. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen"

Bitte beachten Sie, dass die Check-Box nicht vorangecheckt sein darf! Grund: Der Kunde muss seine Einwilligung in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse freiwillig und selbstständig erteilen!

H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung

Sie haben bei uns angegeben, keine Produkte mit Batterien oder Batterien selbst zu verkaufen.

I. Achtung bei Werbung mit Garantien!

Besondere Vorsicht ist bei der Werbung mit Garantien angebracht. Hier kommt es häufig zu Abmahnungen

Wenn Sie mit Garantien werben wollen, müssen Sie unbedingt nähere Angaben zu den Garantiebedingungen machen.
Einzelheiten dazu können Sie hier nachlesen:
https://www.protectedshops.de/infothek/glossar/garantiewerbung-auf-ebay

Grundsätzlich raten wir davon ab, mit Garantien zu werben, da die Ausgestaltung sehr komplex ist. Lassen Sie sich hier anwaltlich beraten!

Aktuell ergehen leider auch Abmahnungen, wenn Herstellergarantien vorhanden sind und auf diese nicht eingegangen wird.
Zwar ist noch nicht rechtlich völlig geklärt, ob dies notwendig ist, um Abmahnungen aber diesbezüglich zu verhindern, müsste jedoch tatsächlich mindestens für die Produkte für die das Bestehen einer Herstellergarantie offensichtlich ist, über diese Garantie informiert werden.

Die Herstellergarantie müsste dabei folgende Informationen anbieten:

  • Geltungsdauer der Garantie (Wie lange kann sie in Anspruch genommen werden?)
  • Name und Anschrift des Garantiegebers
  • Beschreibung des Inhalts der Garantie (Was genau wird zugesichert?-, mögliche Beschränkung auf Teile des Produkts)
  • Hinweis zur räumlichen Beschränkung der Garantie (z.B. deutschlandweit, europaweit, weltweit)
  • Hinweis, dass durch die Garantie die Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden
  • Informationen zur Geltendmachung der Garantie (Wie muss der Kunde vorgehen?)
Diese Informationen sollten entweder auf der Produktseite selbst gegeben werden, oder auf einer anderen Webseite, auf die auf der Produktseite verlinkt wird. Sofern der Hersteller eine Garantieseite hat, auf welcher die Informationen gegeben werden, kann grundsätzlich auf diese verlinkt werden. 

Sofern die Angaben des Herstellers den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht genügen, würde man sich diese dadurch zu Eigen machen, was auch ein Abmahnrisiko beinhaltet.

J. Muster für Garantiebedingungen

1. Einführung

WICHTIG
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der großen Individualität von Herstellergarantien in dieser Form keine festen Garantiebedingungen zur Verfügung stellen können.

Wir bieten Ihnen im Weiteren ein Muster, wie eine solche Garantiebedingung aussehen kann.
Diese kann jedoch nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern muss mit der jeweiligen Herstellergarantie abgeglichen werden.
Jeder einzelne Punkt kann sich von der vom Hersteller gewährten Garantie unterscheiden.
Daher können wir für das gegebene Muster auch in dieser Form keine Haftung übernehmen.

2. Garantiebedingung

Der Hersteller  XYZ GmbH gewährt für die Dauer von 2 Jahren ab dem Datum des Kaufs eine Herstellergarantie für die mit der Garantieversprechen beworbene Ware . Die Garantie gilt europaweit.

Sofern im Zeitraum der Garantie beim Produkt Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so bietet der Hersteller an, die Ware nach seiner Wahl kostenlos zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Artikel zu ersetzen.
Die Garantie gilt jedoch nicht für Schäden, welche auf Verschleiß, normalen Verbrauch, unsachgemäßer Handhabung, Gewaltanwendung oder eigenen Reparaturversuchen beruhen.

Um die Garantie zu beanspruchen, müssen Sie sich an den Hersteller wenden:

XYZ GmbH
Musterstrasse 123
12345 Musterstadt
Musterland

Sie erhalten vom Hersteller Unterlagen, welche einen kostenlosen Rückversand ermöglichen.
Sie müssen dem Produkt eine Kopie der Originalrechnung beilegen, um das Kaufdatum nachzuweisen. Bitte achten Sie darauf, die Ware so zu verpacken, dass es zu keinen Beschädigungen auf dem Transportweg kommen kann.

Diese Garantie gilt zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die Gewährleistung oder Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie.
Sofern die gekaufte Ware einen Mangel hat, können Sie daher in jeden Fall im Rahmen Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte an uns wenden, unabhängig davon ob ein Garantiefall vorliegt.